Kleinere Feste ab dem 9. Juni wieder erlaubt

Geburtstag, Taufen und Hochzeiten mit bis zu 20 Personen

Es gibt etwas zu feiern! 

Kleine Feste zu Hause sind ab 9. Juni wieder erlaubt – dazu zählen beispielsweise Geburtstage, Taufen und Hochzeiten. Das haben unsere Koalitions- und Regierungsspitzen entschieden.

Bis zu 20 Personen dürfen daheim zusammenkommen. Für Feiern unter Familienangehörigen gibt es hier keine Personenbegrenzung.

Veranstaltungen in angemieteten öffentlichen Räumen – beispielsweise kleinere Feierlichkeiten in Gaststätten – sind unter strengen Hygieneauflagen für unter 100 Personen möglich.

Uns Grüne war es ein Anliegen, privaten und kleinen öffentlichen Veranstaltungen eine Öffnungsperspektive zu geben. Der besonnene und vernünftige Umgang der Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Krise macht diese Entscheidung jetzt möglich.  

Durch das kluge Handeln aller haben wir die Infektionsverbreitung in den letzten Wochen ausgebremst. Die ersten Öffnungen verlaufen vielversprechend. Jetzt gehen wir Schritt für Schritt weiter und tasten uns weiter vor. 

Bleiben Sie aktuell informiert zu allen Verordnung während der Corona-Pandemie. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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