Geschäftsöffnungen ab Montag, dem 27. April 2020
Die Begrenzung der Ladenöffnungen bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, hat in den letzten Tagen zu großen Kontroversen geführt. Zur Unterstützung des Einzelhandels hat der Grüne Landtagsabgeordnete Hans-Peter Behrens bereits Kontakt zu betroffenen Betrieben aufgenommen und in der Grünen Landtagsfraktion nachdrücklich für die Entwicklung von Perspektiven geworben.
Die Landesregierung beschließt in der heutigen Überarbeitung der Corona-Verordnung, Betrieben mit größerer Verkaufsfläche eine Verkleinerung auf 800 m² zuzugestehen – damit können diese am 23. April wieder öffnen. Damit greift die grün-geführte Landesregierung das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zu einem Modegeschäft in Ulm auf.
„Das erste und wichtigste Kriterium für alle unsere Entscheidungen ist der Infektions- und Gesundheitsschutz. Unser Ziel muss es – wie zu Beginn der Pandemie – sein, die Neuinfektionen so stark zu reduzieren, dass wir die Übertragungswege wieder zu den Ursprüngen zurückverfolgen und Erkrankte sowie Kontaktpersonen möglichst lückenlos isolieren können“, so der Abgeordnete. Die Ladenöffnungen bis zu einer Größe von 800m² waren ein Baustein einer ersten vorsichtigen Öffnung.
Behrens freut sich für den mittelbadischen Einzelhandel mit Verkaufsflächen über 800m², die mit der Reduzierung der Ladenfläche eine Öffnungsoption haben. Er geht nach den erfolgten Gesprächen davon aus, dass die Unternehmer verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und die erforderlichen Hygiene- und Abstandregeln gut umsetzen werden. Er wird sich, immer mit dem Anspruch des ausreichenden Gesundheitsschutzes, für weitere Schritte der Öffnung einsetzen.
Hans-Peter Behrens MdL
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