Diese dynamischen Zeiten erfordern laufende Anpassungen unserer Soforthilfen. Bei einigen Punkten konnten wir bereits beim Wirtschaftsministerium Verbesserungen am Zuschussprogramm des Landes für Soloselbstständigen, Kleinst- und kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe erreichen, offene Punkte klären wir derzeit.
„Liquides Privatvermögen“
Beim Thema Privatvermögen, welches vor der Beantragung der Zuschüsse für Solo-Selbstständigen, Kleinst- und kleinen Unternehmen einzusetzen war, hat das Wirtschaftsministerium nun eingelenkt und diese gestrichen. Der entsprechende Absatz ist auf der Homepage der Corona-Soforthilfe entsprechend aktualisiert worden. Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Krauth äußerte sich dazu: „Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“.
„Das Corona-Soforthilfe-Programm des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Der Einsatz von verfügbarem liquidem Privatvermögen vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist nicht notwendig. Dies hat das Wirtschaftsministerium am Sonntag, auch rückwirkend für bereits eingereichte Anträge, auch auf Druck aus meiner Fraktion hin, klargestellt.
Existenzminimum von Selbstständigen und Künstler
Hinsichtlich der Soloselbstständigen und Künstler*innen sehen wir die Gefahr, dass die Soforthilfeprogramme – sowohl des Landes, als auch des Bundes – an diesen Gruppen vorbeigehen.
Wir sind derzeit in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium, welche Kosten Selbstständige und Künstler*innen zu den laufenden Betriebskosten hinzuzurechnen können. Können bspw. auch private Mieten, Strom, etc., zumindest teilweise als Fixkosten berücksichtigt werden? Denn bei den Soloselbständigen und Künstler*innen dienen auch diese privaten Kosten zumindest teilweise der Betriebsausübung.
Diesen besonderen Umstand wollen wir in der Förderlinie „Soforthilfe Corona“ berücksichtigt haben und klären derzeit, ob hier Änderungen nötig und möglich sind.
Die Eckpunkte zum „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundes können unter folgenden Link abgerufen werden https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bundesprogramm
Bereits zu Beginn unseres Soforthilfe Programms war geplant, die Förderlinien von Bund und Land zu verzahnen. Am Ende sollen Betroffene nur einen Antrag stellen und nicht merken, ob sie Bundes- oder Landesgeld bekommen.
Das Wirtschaftsministerium arbeitet derzeit die Förderlinie des Landes 1:1 an die Verwaltungsvorschrift des Bundes anzupassen. Dies ist nötig, damit der oben beschrieben Plan aufgeht, und Antragsstellende nur einen Antrag benötigen, um von den verschiedenen staatlichen Soforthilfen zu profitieren. Das Bundesprogramm ist nach unserem Stand weniger restriktiv als unser Landesprogramm. Es schließt zum Beispiel die Landwirtschaft mit ein.
Lücken schließen zwischen den verschiendenen Betriebsgrößen
Für Unternehmen mit 11-50 Mitarbeitenden – die für das Landes- nicht aber durch das Bundesprogramm antragsberechtigt sind – müssen die weniger restriktiven Regelungen (zum Beispiel hinsichtlich der Fördervoraussetzungen) des Bundes ebenfalls gelten. Sie dürfen gegenüber dem Bundesprogramm nicht schlechter gestellt werden.
Außerdem wollen wir eine weitere Lücke schließen. Dazu haben wir gestern das folgende gefordert: „Rund ein Drittel der Menschen arbeiten in Betrieben, die zwischen 50 und 249 Menschen Arbeit geben. Auch unsere mittelständischen Unternehmen brauchen dringend finanzielle Hilfe. Wir bitten daher die Wirtschaftsministerin, zügig aufzuzeigen, wie unser Mittelstand unterstützt werden kann – etwa über direkte Liquiditätszuschüsse oder zinslose Darlehen.“
Durch den Start des Bundesprogramms sollte noch mal finanzieller Spielraum bestehen, da wir ja fünf Milliarden Euro für Soforthilfe vom Land beschlossen haben.
Landwirtschaft
Dazu soll es in dieser Woche noch eine Änderung der Soforthilfen geben, hat Landwirtschaftsminister Hauk angekündigt: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landwirte-koennen-von-soforthilfen-des-landes-profitieren/
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