Im Land nutzen wir vorhandene Ermessensspielräume, um die Rechte von Geduldeten und Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung zu stärken. Zudem werden wir in einer Bundesratsinitiative gemeinsam mit anderen Ländern einen Vorstoß zur Verbesserung der Bleiberechtsperspektiven angehen, die Geflüchtete in Ausbildung und Beschäftigung in den Mittelpunkt stellt.
Das tun wir bereits:
Es gibt einen Pakt für Integration mit den Kommunen und 1250 Integrationsmangern im Land, der auch wieder im neuen Doppelhaushalt entsprechend verabschiedet wurde.
Die 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende ohne Schutzstatus gilt auf Initiative von Baden-Württemberg auf für einjährige Helferberufe. Flüchtlinge in Ausbildung erhalten während der Ausbildung eine Duldung und anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Beschäftigung im erlernten Beruf.
https://www.gruenelandtag-bw.de/themen/integration-und-fluechtlinge/
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